
Blutstuten in Island: Aus dem Blut trächtiger Stuten wird das Hormon PMSG/eCG gewonnen. / Foto iStock
Blutstuten in Island: Warum trächtige Stuten zum Fall für Europas Tierschutzrecht wurden
24. September 2026
EFTA-Gerichtshof stuft Blutentnahme für PMSG als wissenschaftliches Verfahren ein
Tausende trächtige Stuten in Island liefern jedes Jahr Blut für die Herstellung des Hormons PMSG, das auch unter dem Namen eCG bekannt ist. Das Hormon wird vor allem eingesetzt, um die Fortpflanzung bei Nutztieren zu steuern. Seit Jahren streiten Tierschutzorganisationen, Behörden und das Pharmaunternehmen Ísteka darüber, wie diese Blutentnahmen rechtlich einzuordnen sind. Jetzt hat der EFTA-Gerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen: Die Blutentnahme zur Gewinnung von PMSG fällt unter die europäischen Regeln zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Was sind eigentlich „Blutstuten“?
Der Begriff klingt zunächst ungewöhnlich. Gemeint sind trächtige Stuten, deren Blut zur Gewinnung eines bestimmten Hormons verwendet wird.
Dieses Hormon heißt PMSG – Pregnant Mare Serum Gonadotropin. Heute wird häufig die Bezeichnung eCG – Equine Chorionic Gonadotropin verwendet.
Das Hormon entsteht während der Trächtigkeit in der Plazenta der Stute. Aus dem Blutplasma wird anschließend der Wirkstoff gewonnen und für die Herstellung von Arzneimitteln eingesetzt.
PMSG/eCG wird vor allem in der Nutztierhaltung verwendet. Es kann beispielsweise dazu dienen, Brunst und Eisprung zu beeinflussen und die Fortpflanzung bei Tieren wie Schweinen, Schafen, Ziegen oder Rindern zeitlich zu steuern. (EFTA surveillance authority)
Damit beginnt die ungewöhnliche Verbindung zwischen einer trächtigen Stute auf einer isländischen Weide und der industriellen Tierhaltung.
Warum gerade Island?
Die Gewinnung von PMSG aus Stutenblut hat in Island eine lange Geschichte. Das Verfahren wird dort seit Jahrzehnten betrieben.
Das Pharma- und Biotechnologieunternehmen Ísteka arbeitet mit landwirtschaftlichen Betrieben zusammen. Die Stuten bleiben dabei im Besitz der jeweiligen Landwirte und werden ganzjährig von ihnen gehalten.
Ísteka beschreibt die Haltung auf seiner eigenen Internetseite als Weidehaltung mit Zugang zu Wasser und ausreichend Futter. Die Blutentnahme werde von zugelassenen Tierärzten durchgeführt. Vor der Entnahme werde die Gesundheit der Stute kontrolliert; außerdem werde die Einstichstelle örtlich betäubt. (Ísteka)
Tierschutzorganisationen beurteilen die Situation dagegen deutlich kritischer. Sie berichten von Stress und Belastungen während der Blutentnahmen und kritisieren insbesondere die wiederholte Entnahme größerer Blutmengen.
Damit stehen sich zwei sehr unterschiedliche Einschätzungen gegenüber: Während Ísteka das Verfahren als kontrollierte Blutspende beschreibt, sehen Tierschutzorganisationen darin eine erhebliche Belastung der Tiere.
Wie viel Blut wird entnommen?
Nach den Bedingungen der aktuellen Genehmigung können pro Stute fünf Liter Blut pro Woche entnommen werden – und zwar bis zu achtmal während der Blutentnahmeperiode.
Das ergibt theoretisch bis zu 40 Liter Blut pro Stute und Saison.
Die neue Genehmigung von 2026 erlaubt die Blutentnahme bei höchstens 4.900 Stuten. Ísteka hatte ursprünglich eine Genehmigung für bis zu 10.000 Stuten beantragt. MAST, die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde, begrenzte die Zahl jedoch auf 4.900 Tiere. (Matvælastofnun)
Zum Vergleich: Ísteka berichtete für das Jahr 2025 von 4.127 Blutstuten.
Warum ist die Blutentnahme rechtlich so wichtig?
Genau hier wird der Fall kompliziert. Island ist kein EU-Mitglied. Das Land gehört jedoch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Deshalb gelten dort zahlreiche europäische Regeln. Eine besonders wichtige Vorschrift ist die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Diese Regeln sollen verhindern, dass Tiere unnötig für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt oder unnötigen Belastungen ausgesetzt werden.
Ein zentraler Gedanke ist das sogenannte 3-R-Prinzip:
Replacement: Tierversuche sollen möglichst durch tierfreie Methoden ersetzt werden.
Reduction: Die Zahl der eingesetzten Tiere soll möglichst gering sein.
Refinement: Belastungen und Leiden der Tiere sollen möglichst reduziert werden.
Genau diese Regeln spielten im Streit um die Blutstuten eine entscheidende Rolle.
Die Kritik der EFTA-Überwachungsbehörde
Bereits 2023 hatte die EFTA-Überwachungsbehörde ESA Island wegen der Blutentnahme bei trächtigen Stuten kritisiert. Nach Auffassung der ESA hatte Island die europäischen Regeln für Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden, nicht richtig angewendet. Ein wichtiger Punkt: Bevor ein solches Verfahren genehmigt wird, muss unter anderem geprüft werden, ob es eine wissenschaftlich zufriedenstellende Methode gibt, die ohne lebende Tiere auskommt. Außerdem muss die Belastung der Tiere gegen den erwarteten Nutzen des Verfahrens abgewogen werden. Nach Auffassung der ESA wurden diese vorgeschriebenen Prüfungen bei der Blutgewinnung aus trächtigen Stuten nicht ausreichend durchgeführt. (EFTA surveillance authority)
Damit war die entscheidende Frage auf dem Tisch:
Ist die Blutentnahme bei den Stuten überhaupt ein wissenschaftliches Verfahren?
Der Streit landete beim EFTA-Gerichtshof
Genau diese Frage wurde schließlich dem EFTA-Gerichtshof vorgelegt. Im Verfahren E-24/25 ging es um einen Rechtsstreit zwischen Ísteka und der isländischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde MAST. Das zuständige Bezirksgericht in Süd-Island wollte vom EFTA-Gerichtshof unter anderem wissen, ob die Blutentnahme bei trächtigen Stuten zur Herstellung von PMSG/eCG als „Verfahren“ im Sinne der europäischen Vorschriften über den Schutz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke anzusehen ist.
Eine weitere Frage war, ob die jahrzehntelange Praxis in Island etwas daran ändern könne. Immerhin wird das Verfahren dort seit ungefähr 40 Jahren durchgeführt. (EUR-Lex)
Das aktuelle Urteil
Im September 2026 fiel die wichtige Entscheidung.
Der EFTA-Gerichtshof stufte die Blutentnahme zur Gewinnung von PMSG/eCG als wissenschaftliches Verfahren im Sinne der entsprechenden Tierschutzregeln ein. Damit kann die Blutgewinnung nicht einfach als gewöhnliche landwirtschaftliche Praxis behandelt werden, für die die besonderen Schutzvorschriften für wissenschaftliche Verfahren nicht gelten.
Für die Blutstuten ist das deshalb von großer Bedeutung. Denn wenn die entsprechenden Vorschriften greifen, müssen unter anderem die Grundsätze von Vermeidung, Verringerung und Verbesserung der Tierverwendung berücksichtigt werden. Auch die Frage nach möglichen Alternativen bekommt dadurch besonderes Gewicht. Die Entscheidung wurde von Tierschutzorganisationen entsprechend als wichtiger Schritt für einen besseren Schutz der Stuten begrüßt. (Tierschutzstiftung)
Bedeutet das jetzt das Ende der Blutstuten?
Nein.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Das Urteil bedeutet nicht automatisch, dass ab sofort keine Blutentnahmen mehr stattfinden dürfen. Die Entscheidung klärt zunächst die rechtliche Einordnung des Verfahrens. Daraus können sich weitere Anforderungen an Genehmigung, Prüfung und Durchführung ergeben.
Und genau hier beginnt der nächste Streit.
Denn bereits im Mai 2026 hatte die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde MAST Ísteka eine neue, auf zwei Jahre befristete Genehmigung erteilt.
Allerdings ist diese Genehmigung deutlich eingeschränkt.
MAST erlaubt die Blutentnahme bei maximal 4.900 Stuten. Außerdem darf PMSG/eCG nach den Bedingungen der Genehmigung nur für Anwendungen hergestellt werden, bei denen nach Einschätzung der Behörde kein wissenschaftlich ausreichender Ersatz vorhanden ist. (Matvælastofnun)
MAST verschärft die Bedingungen
Die neue Genehmigung enthält außerdem zusätzliche Vorgaben zum Gesundheitszustand der Stuten. So muss das Blutbild jeder Stute während der Blutentnahme überwacht werden. Zeigen sich Anzeichen einer Blutarmut, muss die betreffende Stute eine Pause von der Blutentnahme bekommen. Damit reagiert die Behörde auf eines der zentralen Tierschutzprobleme: Wiederholte Blutentnahmen können zu einer Belastung des Blutbildes führen.
MAST behält sich außerdem ausdrücklich vor, die Genehmigung zu überprüfen oder zu verändern, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Eine Rolle könnte dabei auch eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielen. (Matvælastofnun)
Gibt es Alternativen zu PMSG?
Das ist wahrscheinlich die entscheidende Frage für die Zukunft.
Tierschutzorganisationen argumentieren, dass es alternative Möglichkeiten gibt, die Fortpflanzung von Nutztieren zu steuern. Aus ihrer Sicht ist deshalb die Gewinnung des Hormons aus dem Blut trächtiger Stuten nicht notwendig. Auch in der aktuellen Auseinandersetzung spielt dieser Punkt eine wichtige Rolle.
Ísteka widerspricht dieser Darstellung. Das Unternehmen argumentiert, dass andere Medikamente nicht dieselben biologischen Eigenschaften wie das aus Stutenblut gewonnene PMSG/eCG hätten und deshalb nicht in allen Fällen gleichwertig seien. Auch die Wirkungsdauer unterscheide sich. (Bændablaðið)
Damit geht es letztlich um eine wissenschaftliche Frage:
Sind vorhandene Alternativen tatsächlich in allen relevanten Anwendungsfällen gleichwertig – oder gibt es Bereiche, in denen PMSG/eCG weiterhin benötigt wird?
Diese Frage ist für die weitere rechtliche Bewertung besonders wichtig.
Warum Tierschutzorganisationen weiterkämpfen
Mehrere nationale und internationale Organisationen wenden sich gegen die weitere Blutgewinnung. Dazu gehören unter anderem der Tierschutzbund Zürich, die Animal Welfare Foundation, isländische Tierschutzorganisationen sowie weitere internationale Partner. Sie argumentieren, dass die Blutentnahme bei trächtigen Stuten unnötige Belastungen verursache und dass alternative Methoden zur Verfügung stünden. Gegen die neue Lizenz von MAST wurde deshalb Beschwerde eingelegt. Die Organisationen wollen erreichen, dass die Genehmigung aufgehoben beziehungsweise die Blutgewinnung stärker eingeschränkt wird. (Tierschutzstiftung)
Dabei ist wichtig: Die Aussagen über konkrete Belastungen der Tiere stammen teilweise aus Untersuchungen und Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen und sind von den Positionen des Unternehmens zu unterscheiden.
Ein ungewöhnlicher Fall mit weitreichender Bedeutung
Der Streit um die isländischen Blutstuten ist mehr als eine Auseinandersetzung um ein einzelnes Pharmaunternehmen.
Er berührt eine grundsätzliche Frage:
Darf ein Tier für die Herstellung eines Arzneimittels genutzt werden, wenn es nicht selbst behandelt werden soll, sondern sein Körper den Ausgangsstoff für das Medikament liefert?
Und noch eine Frage kommt hinzu:
Was muss geschehen, wenn es möglicherweise tierfreie oder weniger belastende Alternativen gibt?
Mit der Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs ist nun zumindest eine wichtige rechtliche Grundlage geklärt: Die Blutentnahme zur Herstellung von PMSG/eCG fällt unter die Regeln zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Für die Blutstuten in Island könnte damit ein neues Kapitel beginnen. Der Streit um die Genehmigung ist allerdings noch nicht beendet.
Was ist PMSG/eCG?
PMSG steht für „Pregnant Mare Serum Gonadotropin“. Heute wird häufig die Bezeichnung eCG – Equine Chorionic Gonadotropin verwendet.
Das Hormon wird aus dem Blut trächtiger Stuten gewonnen und kann die Fortpflanzung bei Nutztieren beeinflussen. Es wird unter anderem zur Steuerung von Brunst und Eisprung eingesetzt.
Was bedeutet EFTA?
Die EFTA ist die Europäische Freihandelsassoziation. Zu ihr gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Der EFTA-Gerichtshof ist für bestimmte Rechtsfragen innerhalb des EWR zuständig. Seine Rechtsprechung sorgt insbesondere dafür, dass die EWR-Regeln in den EFTA-Staaten einheitlich ausgelegt werden.
Die wichtigsten Zahlen
- bis zu 4.900 Stuten: aktuelle Höchstzahl laut Genehmigung 2026
- 5 Liter: Blutmenge pro Entnahme
- bis zu 8 Entnahmen: laut aktueller Genehmigung
- bis zu 40 Liter: theoretisch pro Stute und Saison
- 4.127 Stuten: von Ísteka für 2025 genannte Zahl der Blutstuten
- 2 Jahre: Gültigkeitsdauer der neuen Genehmigung
- seit rund 40 Jahren: wird die PMSG-Gewinnung in Island betrieben
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen
Die Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs beendet den Streit nicht. Sie schafft vielmehr eine wichtige Grundlage für die weitere rechtliche Auseinandersetzung. Nun muss geklärt werden, welche konkreten Folgen die Einstufung als wissenschaftliches Verfahren für die Genehmigung und die zukünftige Blutgewinnung hat.
Für die Pferdewelt bleibt deshalb eine Frage besonders spannend: Wird Island die traditionelle Blutgewinnung weiterführen – oder werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse und alternative Verfahren den Umgang mit den Blutstuten verändern?
Quellen:
- EFTA-Überwachungsbehörde ESA – Blutentnahme bei trächtigen Stuten
- Matvælastofnun (MAST) – neue Genehmigung vom 13. Mai 2026
- EUR-Lex – Verfahren Ísteka gegen MAST, E-24/25
- Ísteka – Informationen zur Blutgewinnung und Tierhaltung
- Animal Welfare Foundation – aktuelle Einordnung des EFTA-Urteils
- Tierschutzbund Zürich – Beschwerde gegen die neue Lizenz 2026
- Alþingi – parlamentarische Dokumente zur Blutstutenhaltung in Island
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