AGBs
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Onlinemagazin Hofreitschule.News (im Folgenden „Verlag“ genannt) sowie den nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen. Die ergänzenden Hinweise innerhalb der Preisliste des Verlags sind Bestandteil. AGB des Auftraggebers, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Allgemein
1. Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung bzw. Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder anderer Werbemittel des Auftraggebers in einer Druckschrift und/oder in den Informations- und Kommunikationsdiensten des Verlags.
2. Aufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Aufträge eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Auftrags abzuwickeln, sofern der erste Auftrag innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Anzeigen / Advertorials und PR-Texte. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber muss bei Wiederholungsaufträgen die Richtigkeit des Auftrags unverzüglich nach Erscheinen überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier Wochen nach Rechnungslegung zu erheben.
4. Sofern der Auftraggeber die zu verwendenden Werbemittel durch den Verlag gestalten lässt, übersendet der Verlag dem Auftraggeber das gestaltete Werbemittel vor der Veröffentlichung, damit gilt der Auftrag zur Gestaltung als angenommen.
5. Aufträge, die aufgrund der redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen/ Beilagen/ Werbemittel erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag ist berechtigt, (Verteil-)Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Der Verlag kann Aufträge insbesondere wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags ablehnen, wenn deren Inhalt und/ oder Gestaltung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und/ oder deren Veröffentlichung Rechte Dritter und/ oder die Interessen des Verlags verletzt bzw. widerspricht. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der Verlag eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt.
7. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Auftrags, insbesondere für die zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber gewährleistet auch, dass der Auftrag so ausgestaltet ist, dass dieser nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-,
Herausgeber Werbeatelier Baurichter
Wöhrener Str. 200 | 32549 Bad Oeynhausen | 05731 / 75 15 50 | hrs@baurichter.de www.baurichter.de |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen. Ust.-IdNr.DE155833282 | St.-Nr. 335/5008/0702
straf- und mediendienstliche Vorschriften einhält. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter und von allen etwaig daraus entstehenden Kosten vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Durch Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgaben des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß auch für Prospektbeilagen
8. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Auftragsinhalte auf die rechtliche Zulässigkeit und Verletzungen von Rechten Dritter zu überprüfen. Sofern der Verlag von unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt, kann der Verlag den Auftrag ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen und ohne vorangegangene Benachrichtigung des Auftraggebers löschen oder die Abrufbarkeit sperren.
9. Druckunterlagen werden ausschließlich digital an den Verlag geliefert. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße, vollständige, fehler- und virenfreie sowie rechtzeitige Lieferung des Auftrags verantwortlich. Der Auftraggeber hat vor einer Übermittlung der Vorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind und haftet dafür. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Computerprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand entsprechen. Entdeckt der Verlag auf einer ihr überstellten Datei Computerviren, wird diese Datei – soweit zur Schadensvermeidung bzw. -Begrenzung erforderlich – gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren bei dem Verlag weiteren Schaden verursachen.
10. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag Ersatz an.
11. Der Verlag übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahme erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.
12. Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
13. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die Different zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
14. Der Verlag haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Abgesehen davon ist die Schadensersatzpflicht beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
15. Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Änderungen der Preisliste treten diese ab Gültigkeitsdatum in Kraft. Für Aufträge, die im Rahmen eines Abschlusses vorliegen bzw. gebucht werden, treten die Änderungen nach Ablauf von drei Monaten ab Gültigkeitsdatum in Kraft. Dies gilt nicht für im Dauerschuldverhältnis abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Änderungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
16. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind im Voraus zu bezahlen.
17. Der Vertrag endet mit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
18. Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
19. Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekanntgewordene Daten, die aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus -, die gemäß
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO. Weiter Informationen unter Datenschutzerklärung.
20. Erfüllungsort ist Bad Oeynhausen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Bad Oeynhausen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtstand der Sitz des Verlages vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
21. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.
Ergänzende Bestimmungen für Onlinewerbung
1. Der Vertragsschluss über einen Werbeauftrag besteht aus mehreren Schritten. Im ersten Schritt übersendet der Auftraggeber dem Anbieter eine entsprechende Anfrage auf die Erteilung eines Werbeauftrags und übersendet die hierfür zu verwendenden Werbemittel. Hierin liegt ein verbindliches Vertragsangebot. Im zweiten Schritt prüft der Anbieter den Werbeauftrag. Der Anbieter ist berechtigt, die Werbeaufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Übersendung der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter zustande.
2. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Der Auftraggeber selbst ist dafür verantwortlich, eine Kopie des maßgeblichen Vertragstextes zu speichern bzw. auszudrucken.
Ergänzende Bestimmungen für Anzeigen
1. Anzeigen, die in mehreren Buchungseinheiten (Kombiauftrag) mit gleichem Motiv am selben Erscheinungstag erscheinen, zählen für die Erfüllung des Abschlusses wie eine Anzeige.
2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
3. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Anbieter als Agentur oder Vermittlerin
1. Sofern die Anbieterin Vertragsschlüsse mit Anbietern von Werbeleistungen oder Vermittlerleistungen vermittelt und nicht selbst ausführt, gelten diese Bedingungen entsprechend für die von der Anbieterin zu erbringenden Leistungen. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die Bedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter wie auf sie verwiesen bzw. hingewiesen wurde entsprechend.
2. Der Vertragsinhalt und Umfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsvereinbarung und soweit darin nicht geregelt, aus den bei Auftragserteilung zu Grunde liegenden Produkt- und Leistungsbeschreibungen und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preislisten des Anbieters.
Herausgeber Werbeatelier Baurichter
Wöhrener Str. 200 | 32549 Bad Oeynhausen | 05731 / 75 15 50 | hrs@baurichter.de www.baurichter.de |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen. Ust.-IdNr.DE155833282 | St.-Nr. 335/5008/0702
3. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen, wie z.B. die Erstellung oder Versendung von digitalen oder analogen Belegstücken, aufwendige Nachbearbeitungen eingereichter Dokumente etc., werden nach Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet.
4. Zur Erfüllung der auftragsgegenständlichen Leistung ist der Anbieter berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Vom Auftraggeber selbst eingebrachte oder einzubringende Texte, Grafiken und Bildmaterialien sind in importierbaren und zur Verarbeitung geeigneten Formaten und Datenträgern an die Anbieterin zu liefern. Der Umfang der Inhalte sollte zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bereits an das Zielformat des zur Veröffentlichung bestimmten Mediums angepasst sein, dies gilt insbesondere für Texte. Zu verwendende Logos und Grafiken sind als Vektordateien in zur Verarbeitung geeigneten Formaten wie „tif“; „ai“ zu übermitteln. Bewegtbilder sind in zur Verarbeitung geeigneten Formaten wie WMV, MPEG oder AVI, Audioinhalte entsprechend mp3 zu übermitteln. Alle übermittelten Materialen haben frei von Rechten Dritter zu sein. Eine Haftung für rechtliche Mängel, insbesondere urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche wird nicht übernommen. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung der Materialien. Kann der Auftrag aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht durchgeführt werden, so wird eine Vergütung für die bis dahin angefallenen Leistungen und Aufwendungen nach Ablauf des vereinbarten oder aus den Umständen ersichtlichen Veröffentlichungstermins fällig und in einer Abschlussrechnung abgerechnet. Nicht mehr erreichbare Ziele, die dem Auftrag dabei zu Grunde liegen, finden keine Berücksichtigung. Ein solcher vom Auftraggeber zu vertretender Grund ist insbesondere die fehlende Übersendung von erforderlichen Materialien und die fehlende Freigabe von Entwürfen, für die eine Frist gesetzt wurde.
„Du triffst nicht auf ein Pferd zufällig. Es ist das Schicksal, das dich zu ihm führt.“