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Symbolbild/ iStock: Eine Drohne über einer Pferdekoppel. Tiefflüge können Pferde erschrecken und gefährliche Fluchtreaktionen auslösen.

Drohne versetzt Pferde in Panik – Sportpferd stirbt auf der Koppel

17. Oktober 2026

Ein tragischer Vorfall in Schleswig-Holstein wirft Fragen zur Verantwortung von Drohnenpiloten und zum Schutz von Pferden auf.

Bei Sieversdorf nahe Malente in Schleswig-Holstein soll eine Drohne mehrfach in geringer Höhe über eine Pferdekoppel geflogen sein. Dabei gerieten mehrere Pferde in Panik. Ein 23-jähriges irisches Sportpferd stürzte und starb. Die Polizei suchte nach dem Drohnenpiloten und leitete Ermittlungen ein. Die genauen Umstände des Todes waren zunächst noch nicht abschließend geklärt.

Der Vorfall macht deutlich, welche schwerwiegenden Folgen ein unachtsamer Drohnenflug für Pferde haben kann. Pferde sind Fluchttiere und können auf ungewohnte Geräusche, Bewegungen und tief fliegende Drohnen mit heftigen Schreckreaktionen reagieren.

Doch darf eine Drohne überhaupt über eine Pferdekoppel fliegen? Und wer haftet, wenn ein Pferd durch einen solchen Flug zu Schaden kommt?

Darf eine Drohne über eine Pferdekoppel fliegen?

Ein Drohnenflug über eine Pferdekoppel ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen Drohnenpiloten die geltenden luftrechtlichen Vorschriften beachten und dürfen weder Menschen noch Tiere gefährden. Ob ein konkreter Flug zulässig ist, hängt unter anderem von der Art der Drohne, der Flugweise, dem Ort und den Umständen ab.

Rücksichtnahme ist Pflicht

Wer eine Drohne steuert, muss mögliche Gefahren berücksichtigen. Fliegt sie wiederholt in geringer Höhe über Pferde, nähert sie sich den Tieren gezielt oder setzt sie diese erkennbar unter Stress, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Ein vermeidbares Verhalten, das Pferde in Panik versetzt und dadurch Verletzungen verursacht, kann Schadensersatzansprüche begründen.

Dabei gilt: Nicht jeder Überflug ist automatisch rechtswidrig. Entscheidend ist, ob Vorschriften verletzt wurden oder der Pilot beziehungsweise Halter für eine konkrete Gefährdung oder einen entstandenen Schaden rechtlich verantwortlich ist.

Wer haftet, wenn ein Pferd sich verletzt oder stirbt?

Wird ein Pferd durch einen Drohnenflug aufgeschreckt, stürzt und verletzt sich oder stirbt, kann der Drohnenhalter unter den gesetzlichen Voraussetzungen für den Schaden haften. Auch eine persönliche Haftung des Piloten wegen fahrlässigen Verhaltens kommt infrage. Ob tatsächlich eine Ersatzpflicht besteht und welche Schäden ersetzt werden müssen, hängt vom Einzelfall und den Beweisen ab.

Zu möglichen Forderungen zählen beispielsweise Tierarztkosten, Behandlungskosten und bei einem Todesfall der nachweisbare wirtschaftliche Wert des Pferdes. Die Haftungsfrage ist jedoch getrennt von möglichen strafrechtlichen Ermittlungen zu beurteilen.

Was Pferdehalter tun können

Wer eine Drohne über seiner Koppel beobachtet und eine Gefährdung seiner Pferde befürchtet, sollte den Vorfall nach Möglichkeit dokumentieren: mit Datum, Uhrzeit, Beobachtungen, Fotos oder Videoaufnahmen und Angaben zu Zeugen. Bei einer akuten Gefahr oder einem Unfall sollte die Polizei verständigt werden.

Fazit: Drohnen bieten viele Möglichkeiten, etwa für Luftaufnahmen und die Kontrolle von Flächen. Über Pferdekoppeln ist besondere Rücksicht erforderlich. Wo ein Flug Tiere gefährdet und dadurch ein Schaden entsteht, kann aus einer vermeintlich harmlosen Aufnahme ein Fall für Polizei, Versicherungen und Gerichte werden.

 

Die Polizeistation Malente ermittelt wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung. Auch mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden geprüft.

Quellen:

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