Wiens Fiaker wehren sich mit Erfolg gegen rufschädigende Behauptungen

27. Mai 2024

Gerichtsurteil bestätigt: Verein gegen Tierfabriken muss falsche Behauptungen über Fiaker und ihre Pferde widerrufen

Das Oberste Gerichtshof hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 16. April 2024 (6 Ob 39/24j) entschieden, dass der Verein gegen Tierfabriken bestimmte Behauptungen über Fiaker und ihre Pferde unterlassen und widerrufen muss. Diese Entscheidung bestätigt das Urteil des Handelsgerichts Wien (1 R 143/23k) vom 20. September 2023.

Der Verein gegen Tierfabriken hatte in der Vergangenheit einen Folder mit vorgeblichen „Fiakerfakten“ verbreitet, die sich als unwahr herausstellten. Unter anderem wurde von Unfällen mit „tödlichen Verletzungen von Menschen“ gesprochen, obwohl sich solche Vorfälle in den letzten zwei Jahrzehnten in Wien nicht ereignet haben. Fiaker Paul, ein führendes Fiakerunternehmen in Wien, bezeichnete diese Behauptungen als ehrenrührig und geschäftsschädigend.

Marco Pollandt von Fiaker Paul betonte: „Tierschutz ist für uns oberste Priorität. Die gezielten Falschbehauptungen des Vereins gegen Tierfabriken zielen darauf ab, unser traditionsreiches Gewerbe zu schädigen und unseren Ruf zu ruinieren. Wir leben und arbeiten mit unseren Tieren und möchten Menschen besondere Erlebnisse ermöglichen.“

Die Kanzlei Rast & Musliu vertrat Fiaker Paul erfolgreich in diesem Rechtsstreit. Bereits im letzten Jahr konnten sie gegen ähnliche Falschbehauptungen vorgehen. Das Veterinäramt bestätigte damals, dass die meisten Fiakerunternehmen die strengen Regeln der Tierhalteverordnung übertreffen und ihren Pferden mehr bieten als gesetzlich gefordert.

Jurist Nikolaus Rast betonte: „Unter dem Deckmantel des Tierschutzes wird eine Hetzjagd auf Traditionsunternehmen betrieben. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal gegen vorsätzlich verbreitete Fake News.“

Fiaker Paul unterzieht sich regelmäßigen Kontrollen durch das Veterinäramt, um das Wohl der Tiere sicherzustellen. Jedes Pferd wird achtmal jährlich von Amtstierärzten untersucht und erhält ausreichend Auslauf und Bewegung. Das Unternehmen bietet den Pferden auch nach ihrer aktiven Zeit eine würdige Pension auf der Koppel.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs markiert einen Sieg für den Tierschutz und die Wahrung der Wahrheit in Bezug auf Fiakerunternehmen und ihre Pferde.

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