
Der 82-jährige Landwirt wurde wegen des tödlichen Schusses auf drei Pferde und einen Fuchs verurteilt. / Foto Beispielbild iStock
Landwirt erschießt drei Pferde – Geldstrafe und Jagdverbot
22. Juli 2025
Am 21. Juli 2025 wurde vor dem Amtsgericht Zweibrücken ein Urteil gegen einen 82-jährigen Landwirt gefällt, der für den Tod von drei Pferden und einem Fuchs auf einer Weide bei Hornbach verantwortlich gemacht wird. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und entzog ihm für ein Jahr das Jagdrecht.
Der Vorfall ereignete sich Anfang Februar, als die toten Tiere auf einer Koppel entdeckt wurden. Alle waren durch Schusswaffen getötet worden. Bei den Ermittlungen wurde die Waffe des Landwirts sichergestellt, mit der die Tiere erschossen wurden. Nach Angaben des Gerichts hatte der Landwirt sich in den Tagen zuvor auf die Lauer gelegt, um seine Hühner und Lämmer vor Füchsen zu schützen, da diese in letzter Zeit wiederholt angegriffen worden waren. Dabei soll er die drei Pferde fälschlicherweise für Füchse gehalten haben.
Zwei der getöteten Pferde gehörten dem Landwirt selbst, das dritte Tier war Eigentum eines anderen Mannes aus der Region Südwestpfalz. Das Gericht sah in seinem Verhalten eine fahrlässige Tötung und verhängte die entsprechenden Strafen, um sowohl den Schutz der Tiere als auch die Einhaltung jagdrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten.
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