Pferde im Karneval – Gewichtslimit und Alkoholverbot für Reiter

19. Februar 2020

Ein Thema, das immer wieder kontrovers diskutiert wird, ist die Teilnahme von Pferden an den Kölner Karnevalsumzügen, eine seit Jahrzehnten gepflegte Tradition.

Tierschutzorganisationen fordern immer wieder das Verbot einer berittenen Teilnahme an den närrischen Zügen. Aus ihrer Sicht sei es Stress und eine Qual für die Pferde, über Stunden hinweg einem unnatürlich langsamen Geschwindigkeitsrhytmus, dem extremen Geräuschpegel, Menschenmassen und Bonbonhagel ausgesetzt zu sein. Als weiteres Argument nennen sie die unerlaubte Gabe von Beruhigungsmitteln. Ihr klarer Standpunkt: Wenn närrische Rösser, dann nur aus Pappmaché.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf die Dauer-Debatten rund um den Einsatz von Pferden beim Kölner Karneval reagiert und neue Leitlinien für Vereine und Behörden ausgearbeitet.

Die Pferde und Ponys müssen physisch und psychisch geeignet und vor dem Einsatz einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Außerdem dürfen nur Tiere an Veranstaltungen teilnehmen, die zwischen 6 und maximal 20 Jahren alt sind. Der Nachweis für die psychische Eignung kann durch eine speziell adaptierte ,Gelassenheitsprüfung’ (GHP) erbracht werden, die um brauchtums- und veranstaltungspezifische Reize (Flatterbänder, Kapelle etc.) ergänzt wurde. Die Prüfung hat in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem geplanten Einsatz zu erfolgen und ist jährlich erneut zu absolvieren. Sedierte Pferde sind vom Umzug ebenfalls ausgeschlossen – und selbstverständlich gilt ein strenges Verbot jeglicher Dopingmittel, das auch stichprobenartig kontrolliert wird.

Auch für die Reitenden gibt es neue Anforderungen: der deutsche Reiterpass gilt als Mindestvoraussetzung. Auch muss der Nachweis einer regelmäßigen Reitpraxis erbracht werden (mindestens 30 praktische Reitstunden im letzten Jahr bzw. 10 Reitstunden in den letzten vier Monaten vor der Veranstaltung unter direkter Anleitung eines geeigneten Reitlehrers). Erstmals wird auch auf ein „geeignetes Verhältnis“ zwischen Reiter- und Pferdegewicht geachtet: Das Gewicht Reitender darf nicht mehr als 15 % des Pferdegewichts betragen. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen vor und während der Veranstaltung ist für alle mit den Pferden befassten Personen ausnahmslos untersagt. Ebenso sind das Rauchen sowie – mit Ausnahme von Notsituationen – die Handynutzung während des gesamten Einsatzes untersagt. Kutschenführende müssen den Kutschenführerschein Klasse B (Gewerbe) der FN vorlegen können. Die Zuglast der Kutsche darf nicht mehr als das Doppelte des Körpergewichts des Pferdes/der Pferde betragen.

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„Du triffst nicht auf ein Pferd zufällig. Es ist das Schicksal, das dich zu ihm führt.“

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