APO – Trainer C – klassisch-barocke Reiterei / Basissport

2. September 2022

Der Trainer C-Lehrgang bildet die erste Stufe der durch den DOSB lizensierten Ausbildung der Ausbilder. Die Tätigkeit als Trainer C umfasst die Anleitung in pferdesportlichen Betätigungen sowie die Hinführung zum Wettkampfsport im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre.

Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder folgende Fähigkeiten nach:
– reiterliche Grundfertigkeiten und reitweisenübergreifende Schlüsselqualifikationen vermitteln zu können, – Inhalte der klassisch-barocken Reitlehre zu kennen, zu analysieren und zu begründen, – eine vielseitige Grundausbildung für Pferd und Reiter zu vermitteln, – Unterrichtssequenzen fachkompetent, vermittlungskompetent und sozialkompetent für sportlich orientierte Angebote im Bereich der klassisch-barocken Reiterei zu gestalten, – die Einhaltung des Ausbildungsweges des Pferdes und des Reiters im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre zu berücksichtigen, – die dem Vermittlungsziel entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten als Reiter zu beherrschen.

1. Zulassung
1.1 Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an den Bundesverband zu richten.
1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
a) Nachweis der Mitgliedschaft in einem Reitverein bzw. in einer Reitsportorganisation der Anschlussverbände der FN,
b) Vollendung des 18. Lebensjahres,
c) einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses,
d) Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE) , der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt,
e) Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (Sichtung) zur Trainerausbildung,
f) Nachweis des RA 5 der FN oder eines vergleichbaren Reitabzeichens eines Anschlussverbandes der FN, (zulässig ist auch das Reitabzeichen Klassisch-barocke Reiterei 3 (BRA 3)
g) Nachweis des LA 5, das bei Nichtvorlage während des Lehrgangs abzulegen ist,
h) Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens
120 LE; zulässig sind Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, die eine Gesamtlehrgangszeit von ca. 3 Wochen einschließlich Prüfung ergeben; sie sollen der Prüfung unmittelbar vorausgehen.
1.3 Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der Ausbildungsleiter des Vorbereitungslehrganges im Einvernehmen mit dem
Bundesverband. In begründeten Einzelfällen kann der Bundesverband in Absprache mit der FN Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen
zulassen. Die Zulassung kann jederzeit während des Vorbereitungslehrganges zurückgezogen werden, wenn aufgrund der Leistungsentwicklung des Bewerbers keine Aussicht auf erfolgreiches Absolvieren der Prüfung besteht.
1 LE = Lerneinheiten ( 1 LE = 45 Minuten)

1.4 Inhalte zur Lehrgangsgestaltung und Stundenberechnung:

1. Praktischer Teil
– lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter in der Reitbahn
– lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter im Gelände sowie Sicherheitstraining
– Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit am langen Zügel
2. Unterrichtserteilung
– Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen Sitzformen
– Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand/am langen Zügel
– Vermittlung von Grundübungen beim Reiten im Gelände
3. Sportwissenschaftliche Grundlagen
– Sportdidaktik
– Trainingslehre
– Anatomie/Physiologie des Reiters
4. Reitlehre
– gemäß Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen in der weiteren historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für Reiten und Fahren
– Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im Hinblick auf ihre Ausbildung
5. Sportartübergreifendes Basiswissen
– allgemeine Jugendarbeit
– Aufsichtspflicht
– persönliche und soziale Kompetenz
– fachliche Kompetenz
– Methoden- und Vermittlungskompetenz
6. Sportartbezogenes Basiswissen
a) allgemeine Rahmenbedingungen
-historische Grundlagen und Organisationen der klassischbarocken Reiterei
– Sport und Umwelt
– Maßnahmen der ersten Hilfe
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde
Sicherheit im Umgang mit dem Pferd gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
c) ethische Grundsätze des Pferdefreundes /Grundlagen des Verhaltens im Pferdesport

2. Gegenstand der Prüfung
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt, die nach den Prüfungsbenotungen (Anhang) bewertet werden:
2.1 Praktischer Teil (drei Noten (Zeugnis))
– lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter in der Reitbahn (eine Note praktisch)
– lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter im Gelände sowie Sicherheitstraining (eine Note praktisch)
– Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit am langen Zügel 
(eine Note praktisch)
2.2 Unterrichterteilung/sportwissenschaftliche Grundlagen (drei Noten (Zeugnis))
– Grundkenntnisse in sportwissenschaftlichen Grundlagen, insbesondere der Methodik und Didaktik des Unterrichts (eine Note mündlich)
– praktische Unterrichtserteilung zur Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen Sitzformen, Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand / am langen Zügel (eine Note praktisch)
– praktische Unterrichtserteilung zur Vermittlung von Grundübungen beim Reiten im Gelände/Sicherheitstraining (eine Note praktisch)
2.3 Reitlehre (zwei Noten, eine Note mündlich, eine Note schriftlich, Zeugnis)
– gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen in der weiteren historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für Reiten und Fahren (eine Note schriftlich)
– Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im Hinblick auf ihre Ausbildung (eine Note mündlich)
2.4 Sportartbezogenes Basiswissen (zwei Noten, mündlich, Zeugnis)
a) Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit (eine Note mündlich)
– Grundkenntnisse über die reiterliche Verbandsstruktur sowie die Gliederung und Aufgaben der Vereine
– Bewertung der Integration des Sports in die Umwelt, Kenntnisse wichtiger Bestimmungen
– Ethische Grundsätze des Pferdefreundes
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde (eine Note mündlich)
– Überwachung der Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Pferd in Stall, Reitanlage und Gelände
– Kenntnisse des Tierschutzgesetzes sowie von Verbandsnormen über den Umgang mit dem Pferd
– Grundkenntnisse über Haltung und Fütterung des Pferdes
– Grundlagen der Anatomie des Pferdes sowie wichtige
Pferdekrankheiten; Einleitung entsprechender Sofortmaßnahmen bei Verletzung oder Krankheit
– Anlegen einfacher Verbände

3. Lehrgang, Prüfung, Gebühren
3.1 Lehrgang und Prüfung erfolgen durch den Bundesverband in Abstimmung mit der FN.
3.2 Der Lehrgangsleiter wird vom Bundesverband bestimmt.
3.3 Die Gebühren für den Lehrgang sind an den Bundesverband zu entrichten.

4. Prüfungskommission
4.1 Die Prüfung ist vor einer von dem Bundesverband bestellten Prüfungskommission abzulegen.
4.2 Zur Prüfungskommission gehören wenigstens:
– ein Vertreter des Bundesverbandes als Vorsitzender,
– ein Vertreter der FN,
– ein Vertreter der LK oder des LV
Die Prüfungskommission kann mit Prüfern aus den jeweiligen Prüfungsfächern erweitert werden.
4.3 Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
4.4 Über die Zulassung von Beobachtern entscheidet die Prüfungskommission im Einvernehmen mit den Bewerbern.

5. Prüfungsergebnis
5.1 Das Benotungssystem (1 bis 6) entspricht dem Benotungssystem des Trainer C – Reiten.
5.2 Ist eine der beiden Noten zur praktischen Unterrichtserteilung „mangelhaft“, führt dies zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung.
 

6. Rücktritt und Ausschluss
6.1 Tritt ein Bewerber vor Prüfungsende von der Prüfung zurück oder versäumt er den für die Prüfung festgesetzten Zeitpunkt, so gilt die Prüfung als nicht
abgelegt.
6.2 Ein Bewerber kann von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt, eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch begeht. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden.
6.3 Liegen der Prüfungskommission ausreichende Entschuldigungsgründe für das Versäumnis oder den Rücktritt vor, so können bereits abgelegte Prüfungsteile
anerkannt und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
6.4 Bei einem Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung hat der Bewerber keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
 

7. Wiederholung der Prüfung
7.1 Ein Bewerber, der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal innerhalb von zwei Jahren wiederholen.
7.2 Über den Termin und ggf. die Anrechnung von Prüfungsteilen entscheidet die Prüfungskommission.
 

8. Zeugnis, Qualifikation, Fortbildung
8.1 Nach bestandener Prüfung stellen Bundesverband und FN ein Zeugnis aus,
das zur Führung der Bezeichnung „Trainer C – klassisch-barocke Reiterei“ berechtigt.
8.2 Die Trainer C-Lizenz entspricht den Kriterien des DOSB und der FN. Die Gültigkeit ist an den Grundsätzen der Rahmenrichtlinien des DOSB ausgerichtet. (DOSB-Lizenzen können in Deutschland nur von dem Landesverband ausgestellt werden, wo der Trainer seinen Wohnort hat. Einzige Ausnahmen gibt es für
Grenzgänger. Also Trainer, die im Ausland an der Grenze leben, in einem deutschen Reitverein Mitglied sind und regelmäßig in Deutschland unterrichten.)
In dem Gültigkeitszeitraum müssen von dem DOSB festgelegte Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden.
 

9. Widerruf
Die Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei“ kann durch den Bundesverband und der FN aus wichtigem Grund widerrufen
werden.

Anhang

1. Prüfungsnoten
Das Prüfungsergebnis lautet in den Ausbildungsgängen „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Soweit in den Lehrgängen oder einzelnen Prüfungsfächern Benotungen vorgesehen sind, lauten diese:
ausgezeichnet = Note 1
sehr gut = Note 1,5
gut = Note 2
voll befriedigend = Note 2,5
befriedigend = Note 3
voll ausreichend = Note 3,5
ausreichend = Note 4
mangelhaft = Note 5
ungenügend = Note 6
Für die Arbeiten soll im Regelfall ein 100-Punkte-Schlüssel angewendet werden:
96 bis 100 Punkte =Note 1
90 bis 95 Punkte =Note1,5
82 bis 89 Punkte =Note2
76 bis 81 Punkte =Note2,5
69 bis 75 Punkte =Note3
61 bis 68 Punkte =Note3,5
50 bis 60 Punkte =Note4
31 bis 49 Punkte =Note5
0 bis 30 Punkte =Note6

2. Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie die ggf. erforderlichen Kosten für die mitzubringenden Pferde sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die
ggf. erforderliche Unterbringung der eigenen Pferde ist selbst zu finanzieren. Bei Wiederholung der Seminare oder der Prüfung sind die Gebühren anteilig fällig.
 

3. Gültigkeit der Lizenzen
Nach der Lizenzordnung der Rahmenrichtlinien des DOSB kann bei dem jeweils zuständigen Landespferdesportverband eine Trainer- Lizenz erworben werden.
Sollte dieser sich nicht in der Lage sehen, dies auszuführen, ist die Zuständigkeit der FN gegeben.
Die Lizenz ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Die Lizenz ist für vier Jahre gültig. Die Verlängerung von gültigen Lizenzen nach der
Lizenzordnung des DOSB sieht vor, dass für Trainer C innerhalb von vier Jahren eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen wahrgenommen
werden muss.
Fortbildungsveranstaltungen werden vom Bundesverband für klassisch-barocke Reiterei Deutschland e.V. sowie dem Institut für klassische Reiterei Hannover
e.V. mit Sitz in Fuhrberg, angeboten. Bei Fortbildungsseminaren anderer Anbieter ist sicher zu stellen, ob diese von der FN oder dem zuständigen
Landespferdesportverband mit entsprechenden LE anerkannt worden sind.
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer einer Lizenz ist wie folgt zu verfahren:
Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert.
Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier Jahre und länger:
die Notwendigkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung
 

4. Inkrafttreten
Die Ausbildungsgänge für die klassisch-barocke Reiterei im Bereich der Trainerausbildung sind mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2007 in
Kraft getreten und ab 01.01.2014 und 01.01.2020 modifiziert.

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