Sicherungsseil bei Anhängern

25. April 2017

Wissenswertes | ADAC

Was Pferdebesitzer wissen sollten: Anders als in Deutschland, gelten in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich besondere Vorschriften, einen Anhänger zu sichern. An diese Vorgaben müssen sich auch deutsche Pferdeanhängerfahrer halten, wenn sie im Ausland unterwegs sind. Zuwiderhandlungen können hohe Geldbußen zur Folge haben. Die Vorschriften im Detail:

Regelung in Deutschland:
In Deutschland werden Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreiß- oder Sicherungsseil gesichert. Das ist in der Regel ein ummanteltes Stahlkabel mit einer Länge von 100 cm. In den hier aufgeführten anderen Ländern haben diese Sicherungen auch andere Bezeichnungen wie z. B. „Losreißvorkehrung“ oder „Sicherheitsvorkehrung“, Kabel, Ketten, Seil, etc. Deutschland: Für ungebremste Anhänger bis 750 kg ist kein Sicherungsseil vorgesehen und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anhänger über 750 kg sind gebremste Anhänger und müssen ein Sicherungsseil haben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten, wenn sie am Fahrzeugheck möglichst mittig angebracht sind. Der Karabinerhaken des Sicherungsseiles soll in diesem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern. Ist das nicht möglich, genügt es das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

Regelung in den Niederlanden:
Alle Anhänger (sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg als auch gebremste Anhänger über 750 kg) benötigen eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“. Begrifflich gleich zu setzen mit dem Sicherungsseil in Deutschland. Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird. Informationen zur korrekten Anbringung findet man auf den Internetseiten des niederländischen Partnerclubs ANWB.

Geldstrafen bei Nichtbeachtung: bis zu 230 Euro!

Regelung in der Schweiz:
In der Schweiz müssen auch alle Anhänger ohne Bremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug gekoppelt werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Das Bundesamt für Straßen weist jedoch darauf hin, dass sich zusätzlich angebrachte Ösen oder aber spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung für die Verbindung bewährt haben. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. In bestimmten Fällen könnten auch die unter der Niederlande beschriebenen Sicherungen in Frage kommen.

Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken (ca. 463 Euro).

 

Österreich

In Österreich benötigen alle Anhänger ohne Bremse, also auch Anhänger unter 750 kg, eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette) mit dem Zugfahrzeug.Spezielle Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen.

Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Das Bußgeld droht nicht nur dem Fahrzeugführer, sondern auch dem Fahrzeughalter!

Quelle: www.adac.de

Teile den Beitrag!

Hat Dir der Artikel gefallen?
Dann bedanke Dich bei uns mit einer Tasse Kaffee!

Deine Spende, egal wie hoch, hilft das Du das Magazin weiterhin kostenlos lesen kannst!

„Du triffst nicht auf ein Pferd zufällig. Es ist das Schicksal, das dich zu ihm führt.“

Hofreitschule MGA Versicherung
Andrea Lipp Barockreiten
Go to Top