Ballonfahrt Landung auf Pferdeweide

Heißluftballons bei der Landung auf einer Pferdeweide – eine Situation, die rechtliche und tierschutzrechtliche Fragen aufwirft. / Foto Beispielbild Pixabay

Heißluftballon-Landung auf Pferdeweide: Rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsaspekte

26. Juni 2025

Der Vorfall im Kreis Plön im Juni 2025, bei dem mehrere Heißluftballons auf einer Wiese landeten und Pferde in Panik versetzten, wirft nicht nur Fragen nach der Sicherheit, sondern auch nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Besonders im Zusammenhang mit einem tödlichen Zwischenfall im Jahr 2024 sind die rechtlichen Konsequenzen und Verantwortlichkeiten bei solchen Einsätzen von großer Bedeutung.

1. Rechtliche Grundlagen der Landung auf fremdem Grund

Laut § 25 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) haben Ballonpiloten grundsätzlich das Recht, auf fremdem Boden zu landen, ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers einzuholen. Diese sogenannte Außenlandeerlaubnis basiert auf der Tatsache, dass Heißluftballons nicht steuerbar sind und sich vom Wind leiten lassen.

Was bedeutet das konkret?

  • Ein Pilot darf eine Weide oder Wiese betreten und dort landen, sofern keine besonderen Hindernisse oder Gefahren bestehen.
  • Der Pilot darf den Ballon auch wieder starten oder den Ballon vom Gelände abtransportieren, ohne die Zustimmung des Eigentümers.
  • Das Grundstückseigentum wird durch diese Regelung grundsätzlich nicht eingeschränkt; der Eigentümer muss die Landung dulden.

2. Haftung bei Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und Infrastruktur

Obwohl die Landung grundsätzlich erlaubt ist, trägt der Pilot die Verantwortung für verursachte Schäden. Bei einer Landung auf einer Pferdeweide können Zäune, Weideinfrastruktur oder landwirtschaftliche Kulturen beschädigt werden.
In solchen Fällen greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des Ballonfahrers. Dennoch ist es im Interesse aller Beteiligten, möglichst schonend zu landen – etwa an gut zugänglichen Stellen, um Schäden zu minimieren.

3. Gefahr für Tiere und Tierschutzrecht

Besonders problematisch wird eine Landung auf Weiden mit Tieren wie Pferden oder Rindern. Diese reagieren oft panisch auf plötzliche Ereignisse am Himmel: Tiere können sich erschrecken, verletzen oder in Panik geraten.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) schützt Tiere vor unnötigem Leid. Wenn durch eine unerwartete Landung Tiere verletzt werden oder sterben – etwa weil sie durch den Lärm oder die plötzliche Ankunft eines Ballons erschrecken – kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im konkreten Fall in Dobersdorf führte die Panik der Pferde dazu, dass eines verstarb. Hierbei stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit: War die Landung vorhersehbar? Hatte der Pilot alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen?

4. Verantwortlichkeiten und Präventionsmaßnahmen

Um solche tragischen Ereignisse zu vermeiden, sollten Ballonfahrer bei der Planung ihrer Flüge stets:

  • Die örtlichen Gegebenheiten kennen,
  • mögliche Tierbestände auf Weiden berücksichtigen,
  • geeignete Landeplätze wählen, die weit weg von sensiblen Tiergruppen liegen,
  • frühzeitig Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufnehmen (sofern möglich).

Landwirte und Tierhalter wiederum sollten über geplante Ballonfahrten informiert werden, um ihre Tiere entsprechend vorzubereiten oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

5. Sicherheit geht vor

Die rechtliche Lage erlaubt es Ballonfahrern grundsätzlich, überall dort zu landen, wo keine besonderen Hindernisse bestehen – auch auf Pferdeweiden. Dennoch ist besondere Rücksichtnahme geboten:

  • Für den Schutz der Tiere,
  • zur Vermeidung von Schäden an Infrastruktur,
  • zur Wahrung eines guten Miteinanders zwischen Luftfahrern und Landwirten.

Unfälle wie im Jahr 2025 zeigen deutlich: Verantwortungsvolles Handeln und gegenseitiger Respekt sind essenziell, um Tragödien zu verhindern und das Erlebnis Ballonfahrt sicherer zu machen.

 

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„Du triffst nicht auf ein Pferd zufällig. Es ist das Schicksal, das dich zu ihm führt.“

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