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Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied: Die Unterbringung und die Pflege seien nicht artgerecht. / Foto: Beispielbild Pixabay Ruslan Sikunov

Leipzig: Pferdezüchter wegen gravierender Tierschutzmängel von Haltung ausgeschlossen

11. April 2025

Ein Pferdezüchter aus Sachsen darf aufgrund schwerwiegender Tierschutzmängel keine Esel oder Pferde mehr halten. Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied am Donnerstag, dass der Landwirt, der eine landwirtschaftliche Pferdezucht betreibt, gegen das Verbot des Landkreises Leipzig gescheitert ist.

Im Juni hatte das Landratsamt dem Züchter die Haltung von Pferden und Eseln untersagt und die sofortige Auflösung seines Tierbestands angeordnet, da er früheren Anordnungen nicht nachgekommen war. Bei Kontrollen wurden gravierende Mängel festgestellt, darunter das Fehlen eines Witterungsschutzes und ein verschlammter Zustand des Auslaufgeländes. Zum Zeitpunkt des Verbots standen die Tiere weiterhin im Schlamm, was ihr natürliches Bewegungsverhalten stark einschränkte.

Das Gericht stellte fest, dass die Unterbringung und Pflege der Tiere nicht artgerecht waren. Über Jahre hinweg lebten die Tiere in einem nicht trittsicheren Auslauf auf verschlammtem Boden, ohne trockene Liegeflächen und ohne Witterungsschutz selbst bei widrigen Wetterbedingungen. Zudem waren die Heuhaufen verschimmelt.

Der Züchter war seit 2010 verpflichtet, einen Witterungsschutz bereitzustellen, kam dieser Maßgabe jedoch nicht nach. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ohne ein Haltungs- und Betreuungsverbot keine Verbesserung der Zustände zu erwarten sei. Vor dem Verbot fanden rund 40 Kontrollen in seinem Betrieb statt.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.

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