
Neue Regelungen betreffen insbesondere Pferdesportler, die große Transporter mit Anhängern nutzen / Foto: AdobeStock
Wichtige Informationen: Neue Regelungen für den Transport von Pferden
23. Februar 2025
Achtung: Änderungen im Bereich der Vorschriften für den Pferdetransport!
Die gesetzlichen Bestimmungen im Straßen- und Güterverkehr unterliegen ständigen Anpassungen, die auch den Transport von Pferden betreffen. Seit dem 1. Januar müssen Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, die einen Anhänger ziehen, mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dies bedeutet, dass Fahrer sich an die geltenden Ruhe- und Lenkzeiten halten müssen. Zudem ist eine Fahrerkarte erforderlich, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren.
Diese neuen Regelungen betreffen insbesondere Pferdesportler, die große Transporter mit Anhängern nutzen. Die modernen Fahrtenschreiber zeichnen nicht nur Fahrzeiten auf, sondern können auch Grenzübertritte sowie Standorte während Be- und Entladevorgängen erfassen. Die technischen Vorgaben sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 festgelegt. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 1.500 Euro.
Überladung vermeiden!
Seit dem 1. Juli 2024 gilt zudem eine Mautpflicht für kleinere Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen. Viele gängige Pferdetransporter bewegen sich genau an dieser Grenze. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat jedoch festgestellt, dass viele dieser Fahrzeuge häufig überladen sind. Dies kann nicht nur zu Bußgeldern führen; im Falle eines Unfalls könnte eine Überladung als Missachtung der Sorgfaltspflicht gewertet werden, was zu einer Mitschuld führen kann.
Es ist außerdem wahrscheinlich, dass Versicherer Leistungen verweigern, wenn ein Gutachten belegt, dass die Überladung der Hauptgrund für den Unfall war. Daher ist es wichtig, beim Transport von Pferden auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten und Überladungen zu vermeiden.
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