Frankreich führt den Pferdeführerschein ein

12. Januar 2022

Als eines der ersten Länder weltweit führt Frankreich eine Art „Pferdeführerschein“ für Pferdebesitzer ein und macht damit einen großen Sprung in Sachen Tierschutz.

 

Das neue Gesetz wurde am 1. Dezember 2021 im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht. Das umfangreiche Gesetz, das als Prestigeprojekt der aktuellen französischen Regierung gilt, sorgte in den letzten Wochen auch international für Schlagzeilen.

  • Die Strafen für Tierquälerei wurden empfindlich erhöht. Je nach Schweregrad des Delikts, können Geldstrafen bis zu 75.000,– Euro sowie Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden.
  • Käufer eines Haustieres müssen ab sofort eine Verpflichtungs- und Einverständniserklärung unterzeichnen und an die französischen Behörden übermitteln. Außerdem muss eine Bedenkzeit von einer Woche verstreichen, ehe das Tier übernommen werden kann. Damit möchte man Spontan- bzw. Impulskäufe einschränken, die ein Hauptgrund für das häufige Aussetzen von Tieren sind.
  • Der Onlinehandel wird eingeschränkt und der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen ab 2024 verboten.
  • Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen, wurde verboten. Allerdings mit längeren Übergangsfristen bis 2028.
  • Die Zucht von Wildtieren für Zirkusvorführungen wird nur noch bis 2023 erlaubt.
  • Bis 2026 wird auch die Haltung und Aufzucht von Orcas und Delfinen in Gefangenschaft sowie ihre Nutzung für öffentliche Vorführungen verboten.
  • Sofort in Kraft tritt das Verbot von Pelzfarmen. Diese müssen, sofern noch vorhanden, sofort geschlossen werden, auch die Einrichtung neuer Pelzfarmen für Wildtiere ist ab sofort nicht mehr zulässig.

 

Wie der französische Pferdesportverband FFE (Federation Francaise d’Equitation) vor wenigen Tagen in einer Aussendung mitteilte, wird das neue Tierschutzgesetz aber auch für Pferdefreunde einige wichtige Veränderungen mit sich bringen. Konkret enthalten die Vorschriften drei Neuerungen, die nicht nur das Pferdewohl besser schützen, sondern auch Reitvereine und pferdehaltende Betriebe unterstützen sollen.

1) Sachkundenachweis für alle PferdebesitzerInnen
Die Neuerung mit der größten Tragweite ist zweifelsohne die Einführung eines Wissenszertifikats für private PferdebesitzerInnen. Das bedeutet, dass PferdebesitzerInnen künftig eine Ausbildung absolvieren und dabei einen Sachkunde- bzw. Befähigungsnachweis für die Haltung von Pferden erwerben müssen. Bevor sie ein Pferd verkaufen oder an eine andere Person weitergeben, muss der Verkäufer seinerseits sicherstellen, dass der Käufer ebenfalls ein derartiges Zertifikat hat und somit zur Haltung eines Pferdes befähigt und berechtigt ist. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, dafür zu sorgen, dass Pferde künftig nur von Personen gehalten werden, die über ein entsprechendes Basiswissen verfügen, damit sie ihr/e Pferde gut betreuen und versorgen können.

Der französische Pferdesportverband FFE darf durchaus als Vorreiter dieser Regelung bezeichnet werden, worauf er auch nicht ohne Stolz in seiner Aussendung hinweist: Bereits seit dem Jahr 2019 ist ein entsprechender Befähigungsnachweis für FFE-Mitglieder verpflichtend vorgeschrieben. Die aktuellen Anforderungen umfassen ein Theoriemodul, das online besucht werden kann, sowie ein Praxismodul, das in einem FFE-Mitgliedsverein absolviert werden kann und entsprechen dem Niveau „Galop® Level 4″. Die „Galops®“ sind das gängige Ausbildungssystem in Frankreich, sie reichen je nach Schwierigkeitsgrad von Stufe 1 bis zu Stufe 7. Die Stufen 1 bis 4 bilden die Basisstufen und sind grundsätzlich für junge (Pony-)ReiterInnen oder erwachsene Anfänger gedacht, während Fortgeschrittene die Stufen 5 bis 7 durchlaufen können, um sich in einer bestimmten Disziplin fortzubilden und zu spezialisieren.

2) Eintragung von Neurektomien in den Pferdepass
Eine weitere wichtige Maßnahme zum Schutz des Pferdewohls ist die Eintragung einer Neurektomie (Nervenschnitt) im Pferdepass. Eine entsprechende Registrierung dieses Eingriffs in den Dokumenten des betroffenen Pferdes ist ab sofort verpflichtend durchzuführen.

Mit der verpflichtenden Registrierung einer Neurektomie im Pferdepass soll die entsprechende Kontrolle bei Turnieren und sonstigen Wettbewerben erleichtert und die notwendige Rückverfolgbarkeit und Transparenz verbessert werden, so die Begründung.

3) Unbezahlte Einstellgebühren: ein wichtiges Thema für Pferdebetriebe
Die dritte bedeutsame Neuerung betrifft die Einsteller von Pferden – und das Ärgernis nicht bezahlter Einstellgebühren. Diese bringen den Einstellbetrieb in eine schwierige Lage: Er bekommt für seine Dienstleistung am fremden Pferd zwar kein Geld mehr – steht aber weiter als Pferdehalter in der Pflicht und Verantwortung, sich um das fremde Pferd zu kümmern, es zu füttern, zu versorgen etc. und auch alle dadurch verursachten finanziellen Lasten zu übernehmen. Durch eine neue Bestimmung im Tierschutzgesetz wird seine rechtliche Stellung künftig gestärkt: Demnach gilt die Nichtbezahlung von Einstellgebühren künftig als „Aufgabe“ bzw. „Verlassen“ des Tieres – und ermöglicht es dem Einstellbetrieb künftig rascher, dagegen gesetzlich vorzugehen. Konkret kann sich der Gewerbetreibende nach einer Mahnung des Besitzers und einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten an das zuständige Gericht wenden, das nach Prüfung des Falles die Versteigerung des Pferdes genehmigen kann.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes stelle einen „großen Fortschritt“ dar, so FFE-Präsident Serge Lecomte – der allen ausdrücklich dankte, die daran mitgewirkt und diese Initiative unterstützt haben.

 

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„Du triffst nicht auf ein Pferd zufällig. Es ist das Schicksal, das dich zu ihm führt.“

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